Am heutigen ersten landesweiten Warntag wurden in Hessen und weiteren Bundesländern die Systeme zur Warnung der Bevölkerung getestet. Um 10:15 Uhr wurde eine Probewarnung versendet. Um 10:50 Uhr erfolgte auf den meisten Warnkanälen eine Entwarnung. Die Warnung über Sirenen, Lautsprecherdurchsagen und weitere Warnmittel verlief in Hattersheim größtenteils erfolgreich. Probleme gab es bei den hessenWARN- und Katwarn-Apps.
„Nach ersten Erkenntnissen haben fast alle stationären Sirenen im Stadtgebiet von Hattersheim einwandfrei funktioniert. In Okriftel hat eine Sirene jedoch nicht ausgelöst, wir werden die Anlage überprüfen. Auch der Test unserer neuen mobilen Warn- und Kommunikationsanlagen (MOWACOM) ist erfolgreich verlaufen. Bei den Durchsagefahrten konnten wir wichtige Erkenntnisse gewinnen, die wir nun in die Weiterentwicklung unseres Warn- und Kommunikationskonzeptes einfließen lassen. Zudem konnten wir die Bevölkerung mit dem neuen Warnmittel vertraut machen.“
Stadtbrandinspektor David Tisold
Um 10.15 Uhr ertönte das Sirenensignal „Warnung der Bevölkerung“ (einminütiger Heulton) und die Mobiltelefone schlugen Alarm – per Cell Broadcast und über die Warn-App NINA. Um 10.50 Uhr erfolgte die Entwarnung über Sirenen (einminütiger Dauerton) und Warn-Apps. In diesem Zeitraum waren drei Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr mit MOWACOM-Anlagen in den Hattersheimer Stadtteilen unterwegs, um punktuell Durchsagen zu machen. Da es sich um einen ersten Test der Anlagen handelte, konnte nur ein Teil der jeweiligen Stadtteile befahren werden. Zusätzlich wurde über die Social-Media-Kanäle der Feuerwehr und die Notfallinfo-Website informiert. Auch im Hessischen Fernsehen und im Radio wurde gewarnt.



Weitere Informationen zur Warnung und Information der Bevölkerung in Hattersheim erhalten Bürgerinnen und Bürger hier:
Probleme bei Warn-Apps
Grundsätzlich hat der Verlauf des Warntags gezeigt, dass Hessen im Bereich des Bevölkerungsschutzes gut aufgestellt ist und die Bürgerinnen und Bürger im Ernstfall zuverlässig gewarnt werden können. Neben technischen Schwierigkeiten einzelner Apps, konnte dennoch überwiegend die Bevölkerung in Hessen erreicht werden.
Leider kam es bei der technischen Übertragung der Warnnachricht vom bundesweiten Modularen Warnsystem an die hessenWARN- sowie auch die KATWARN-App zu einem Fehler, der aktuell seitens des Anbieters untersucht wird. Dementsprechend funktionierte die Auslösung der Apps in sämtlichen der übenden Bundesländer – neben Hessen noch Rheinland-Pfalz, Bayern und Nordrhein-Westfalen – nicht. Aufgrund des Warnmittelmixes – bestehend aus Warnapps, Cell Broadcast und Sirenen – konnten die Bürgerinnen und Bürger gleichwohl erreicht werden.
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Hessenweiter Warntag an jedem zweiten Donnerstag im März
Zum Test der Warnmedien und zur Sensibilisierung der Bevölkerung hinsichtlich Warnung hat sich inzwischen der bundesweite Warntag im Herbst eines Jahres etabliert. Über diesen bundesweiten Warntag hinaus, soll nun in den Bundesländern ein jeweils landesweiter Warntag etabliert werden, so das Hessisches Innenministerium. Ziel ist es, die Auslösung der regionalen Warnmedien über die Infrastruktur der hessischen Landkreise und kreisfreien Städte zu testen. In einer bundesweiten Abstimmung hat man den landesweiten Warntag alljährlich für den zweiten Donnerstag im März vormittags festgelegt.
Zweck des Warntages ist es, die Akzeptanz und das Wissen um die Warnung der Bevölkerung in Notlagen zu erhöhen. Den Bürgerinnen und Bürgern sollen durch die Probewarnung deren Funktion und die Abläufe wieder ins Gedächtnis gerufen werden, um im Ernstfall die Warnmeldungen richtig wahrnehmen und einordnen zu können.
Am 13. März wurde dieser landesweite Warntag, neben Nordrhein-Westfalen, Bayern und Rheinland-Pfalz, nun erstmals auch in Hessen durchgeführt. Hierzu lösten die Zentralen Leitstellen der Landkreise und kreisfreien Städte über ihre eigene Infrastruktur ihre regionalen Warnmedien aus. In Abweichung zum bundesweiten Warntag wurde hierbei auf die Einbindung der überregionalen Medien (Rundfunk, Fernsehen) verzichtet. Es waren nur die landesweite Medien FFH und HR eingebunden. Eine Warnung der Bevölkerung kann sowohl bei einer Bedrohung der Bundesrepublik von außen („Zivilschutzfall“), bei Großschadenslagen („Katastrophenfall“), im täglichen Einsatzgeschehen der Feuerwehr („tägliche Gefahrenabwehr“) und auch bei polizeilichen Ereignissen (z.B. Terrorlage) erforderlich sein.