Es sind weit überwiegend Ehrenamtliche der Feuerwehren und Hilfsorganisationen, die in Hessen den Schutz der Bevölkerung bei Brand- und Katastrophenfällen garantieren.
Doch was, wenn man während der Arbeitszeit zu einem Einsatz gerufen wird? Gerade mit einem Vollzeitjob stellt sich die Frage, wie man sein Ehrenamt mit dem Berufsleben so unter einen Hut bekommt, dass niemand darunter leidet: die Kameradinnen und Kameraden im Ehrenamt genauso wenig, wie die Kolleginnen und Kollegen im Job, die einspringen müssen und zusätzlich belastet werden.
Damit eine gelingende Vereinbarkeit von Beruf und Ehrenamt entsteht, müssen beide Seiten Verständnis aufbringen und zusammenarbeiten.
Die Freiwilligen Feuerwehren und die Hilfsorganisationen sind gehalten, die Lage der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zu berücksichtigen. So sollte beispielsweise die Einsatzleitung stets darauf achten, dass die Ehrenamtlichen, die auch in ihren Unternehmen dringend benötigt werden, diejenigen sind, die nach einem Einsatz als erstes an ihre Arbeitsplätze zurückkehren können. Um dies gewährleisten zu können, ist die Kommunikation aller Beteiligter unabdingbar: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollten sich regelmäßig mit den Freiwilligen Feuerwehren oder Hilfsorganisationen austauschen. Nur so können mögliche Probleme besprochen und nach gemeinsamen Lösungen gesucht werden. Den ehrenamtlich tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kommt dabei die Rolle des Initiators und Vermittlers zu.
Doch leider haben nicht alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verständnis- und rücksichtsvolle Chefs. Hier kann es helfen, aus der Sicht des Unternehmens zu argumentieren und für Verständnis zu werben:
Unternehmen können ihren Verpflichtungen, Ersthelferinnen und Ersthelfer, Sicherheitsbeauftragte und Sicherheitsfachkräfte zu bestellen, besser nachkommen, wenn sie Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr oder der Hilfsorganisationen einsetzen. Das spart Ausbildungszeit!
Tritt ein Schadensfall im Unternehmen auf, sind Feuerwehr oder Katastrophenschutz gegebenenfalls schon vor Ort und können sofort erste Maßnahmen einleiten. Damit verringert sich das Schadensausmaß – manchmal lässt sich dadurch sogar ein Leben retten.
Sicherheits- und Brandschutzprobleme gibt es in den meisten Unternehmen. Ehrenamtliche der Feuerwehren oder der Hilfsorganisationen können diese eventuell früher entdecken, melden und beseitigen – und dadurch Schlimmeres verhindern!
Ehrenamtlich Tätige bringen eine Reihe von Qualifikationen mit, die auch für das Unternehmen interessant und gewinnbringend sind: Sie besitzen eine ausgeprägte Teamfähigkeit, haben oftmals ein hohes technisches oder medizinisches Verständnis, sind zum Teil als Führungskräfte ausgebildet und allem voraus: Sie sind sehr belastbar. Schließlich handelt es sich hierbei um Menschen, die es auch im Krisenfall gewohnt sind, schnell und zielorientiert zu handeln, Verantwortung zu übernehmen und sich für andere einzusetzen.
Unternehmen, die ehrenamtliche Tätigkeiten fördern, können damit ihre Attraktivität als Arbeitgeber erhöhen und diesen Imagefaktor für ihre PR-Tätigkeiten nutzen. Erwiesenermaßen vertieft sich die Bindung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an das Unternehmen, wenn dieses ehrenamtliche Tätigkeiten unterstützt.
Rechtliche Grundlagen
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in Hessen sind im Rahmen ihrer gesellschaftlichen Verantwortung rechtlich verpflichtet, ehrenamtliche Feuerwehrangehörige beziehungsweise Angehörige der Hilfsorganisationen bei Bedarf freizustellen. § 11 Absatz 2 HBKG regelt klar, dass dies für Einsätze, Übungen und Ausbildungsveranstaltungen gilt und zwar bei vollem Lohn. Private Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können sich das Arbeitsentgelt in dem Fall sogar erstatten lassen.
Die gesetzlichen Regelungen für das Land Hessen sind in dem Merkblatt zur Freistellung von Ehrenamtlichen im Brand- und Katastrophenschutz zusammen gefasst.
Die Hessische Landesfeuerwehrschule bietet zusätzliche Informationen zur Lohnkostenerstattung z.B. bei Teilnahme an Bildungsmaßnahmen für das Ehrenamt.
Angehörige der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes einschließlich der Ehrenamtlichen in THW und DRK genießen in ihrem ehrenamtlichen Dienst gesetzlichen Unfallversicherungsschutz.